P R O T O K O L L

über die I. extraordinäre Sitzung des

Ehrenrates der
Großen Bergisch Gladbacher Karnevalsgesellschaft von 1927 e.V.

am 29. Januar 2002 um 18.30 Uhr
im Brauhaus „Am Bock“

zur Verhandlung der Sache Roth ./. Große Gladbacher

Zum ersten Male in der nunmehr 75-jährigen, ruhmreichen und glanzvollen Geschichte der „Großen Bergisch Gladbacher Karnevalsgesellschaft von 1927 e. V. – im folgenden immer „Die Große“ genannt- musste aus besonderem Anlass der „Ehrenrat“ einberufen werden. Einige Mitglieder waren sichtlich geschockt, als sie die Einberufung zu der Sitzung erhielten und den Grund für die Ladung erfuhren.

Das ehrwürdige „Brauhaus Am Bock“ war eigens zu diesem Zweck als Gerichtsstätte hergerichtet und nach Einbau der erforderlichen Sicherheitsanlagen und gründlicher Überprüfung sowie Entfernung zwielichtiger Gestalten für die hochnotpeinliche Verhandlung freigegeben worden.

Vor Eintritt in die Verhandlung begrüßte der Ehrenpräsident Franz Heinrich Krey insbesondere die ehrbaren Mitglieder des Ehrenrates und leitete die Konstituierung dieses Organs der Gesellschaft mit deutlichen Hinweisen auf Rechte und Pflichten ein.

Nachdem diese wichtige und feierliche Handlung vollzogen war, eröffnete der Ehrenpräsident – durch eine gepuderte Perücke als Vorsitzender des „Gerichtes“ deutlich erkennbar – mit gebotenem Ernst die eigentliche Verhandlung.

Als Protokollant wurde der des Schreibens und Lesens kundige und als Feuerwehrmann Kolvenbach weltbekannte ehrenwerte Herr Wolfgang Schwarz bestellt.


Anwesend:

Die Mitglieder des Ehrenrates: Granderath,  Robert – Heider, Heinrich – Krey, Franz Heinrich – Pütz, Karl – Wertenbruch, Josef – Wilmes, Eugen

Als Kläger: Roth, Fritz

Als Beschuldigte: Becker,  KADE Klaus Dieter – Hübsch, Peter

Als Zeugen: Dederichs, Cornelius M. – Roth, Inge

Als Prozessbeobachter: Schmitt, Willi Martin – Schweitzer, Gisbert

Auf den Zuschauerplätzen wurden ferner gesichtet: Cramer, Elisabeth – Cramer, Josef  – Henn, Ursula – Hübsch, Marga, – Peck, Margot

Als Protokollant: Schwarz, Wolfgang alias Kolvenbach

Trotz Ladung nicht erschienen aber dennoch entschuldigt:
Bosbach, Wolfgang – wegen politischer Aufgaben in Berlin
Haas, Bernd -wegen Unpässlichkeit
Hachenberg, Hans – wegen karnevalistischer Verpflichtungen
Höderath, Willi – wegen schwerer Krankheit
Granderath, Bert – wegen Spätfolgen seines Einsatzes bei der fraglichen Veranstaltung
Müller, Peter – wegen dringender Geschäfte im Ausland


Zur Sache:

Herr Fritz Roth, Unternehmer zu Bergisch Gladbach, Mitglied im Vorstand der „Großen“ und 1990 Prinz Karneval der Kreisstadt des Rheinisch Bergischen Kreises hat Klage gegen die Gesellschaft und namentlich gegen ihren Präsidenten erhoben.

Anlässlich der festlichen Proklamation des närrischen Dreigestirns am 10. Januar 2002 fühlte sich Herr Fritz Roth aus Gottes Hand berufen, als selbst ernannter Repräsentant des hiesigen Regionalverbandes im „Bund Deutscher Karneval“ (kurz: RDBK) der „Großen“ anlässlich ihres Jubiläums seine Aufwartung als Festredner auf der Bühne des Bürgerhauses „Bergischer Löwe“ zu machen. (Anm. des Protokollanten: Der amtierende Präsident des RDBK, und bisher einmaliger Doppelprinz in Gladbach, Herr Horst Neuhäuser erwägt seinerseits rechtliche Schritte gegen Herrn Roth wegen „Amtsanmaßung“). Mit unübersehbaren Zeichen einer gewissen geistigen Zerstreuung begann Herr Roth, dem Anlass entsprechend festlich, wenn auch ein wenig altfränkisch gewandet, ein ständig zusammenklappendes mitgebrachtes mobiles Rednerpult aufzubauen und sein immer wieder in losen Blättern auf den Bühnenboden fallendes Manuskript zu ordnen. Dies gelang ihm offensichtlich nicht. Auf die nur begrenzt zur Verfügung stehende Zeit aufmerksam gemacht und auf unerfüllbare Gagenforderungen hingewiesen, ignorierte Herr Roth schließlich die ultimative Forderung des sichtlich verärgerten Präsidenten, unverzüglich die Bühne zu verlassen. Vielmehr bestieg er mit beleidigter Miene den für den mit großer Spannung erwarteten Prinzen Karneval, Frank I., reservierten Thron-Sessel. Als dann der Präsident zum Auftakt des traditionellen Vorspieles am Hofe Seiner Tollität einen prominenten Büttenredner ankündigte, sprang Herr Roth wieder mitten auf die Bühne, begann erneut damit, umständlich sein Rednerpult zu installieren, das einem Notenständer sehr ähnlich schien, wie es blattsichere Stehgeiger zu benutzen pflegen.

Der Präsident der „Großen“, Herr Wolfgang (Wobo) Bosbach MdB forderte nun energisch zwei ehrenamtliche Body-Guards, die Herren KADE-Becker und Peter Hübsch, auf, den Störenfried unverzüglich zu „entsorgen“. Erst nach einer hinter der Bühne erfolgten, wohl nicht ganz schmerzfreien „Sonderbehandlung“, wie man aus bis weit in den Saal dringenden, Furcht erregenden Klagelauten unschwer schließen konnte, und dem finalen Abtransport des Herrn Fritz Roth auf einer Bahre, trat endlich Ruhe ein, wobei dieser mit letzter Kraft, inzwischen wohl gänzlich verwirrt, in ein Mikrofon hinein hauchte: „ Ich gratuliere der ‚KG Narrenzunft‘ zum 33- jährigen“ im Namen des Bundes Deutscher Karneval!“.

Herr Roth fühlt sich nun durch diese Art der Behandlung und durch die Verhinderung des Vortrages seiner wissenschaftlichen Betrachtungen über das Thema „Brauchtum im Allgemeinen und was hat eigentlich und überhaupt die „Große“ damit zu tun?“ auf das Tiefste gedemütigt und seine Ehre gröblichst verletzt. Er verlangt eine drastische Bestrafung der Verantwortlichen, eine förmliche Entschuldigung und ein angemessenes Schmerzensgeld.


Die Klage

Nachdem Herr Ehrenpräsident Franz Heinrich Krey als Vorsitzender Kläger, Beschuldigte, Zeugen und Zuschauer über die Prozessordnung, ihre Rechte und Pflichten sowie über die bei eventuellen Verstößen drohende Strafen informiert hatte, forderte er Herrn Fritz Roth auf, seine Klage zu begründen. Da sich Herr Roth bislang – wie stadtbekannt – bei seinen Reden immer sehr kurz gefasst hatte, war auch seine alle Aspekte seines Verhältnisses zur Stadt Bergisch Gladbach im Allgemeinen und zur „Großen“ im Besonderen beleuchtende Klagerede sehr kurz und bereits nach kaum mehr als anderthalbStunden beendet.

Zunächst beantragte er jedoch, ab sofort die vertrauliche Anrede mit „Du“ zu unterlassen. Auch sei das Wort „Große“ aus dem Vereinsnamen der Gesellschaft zu streichen, da sie sich als unfähig erwiesen habe, die Bedeutung seines Auftrittes bei der Proklamation auch nur ansatzweise zu erfassen. Sein Verhältnis zu dieser kleinkarierten Gesellschaft sei erschüttert, wie er auch eine tiefe Enttäuschung über die Stadt Bergisch Gladbach nicht länger verbergen könne. So könne er nur noch in Begleitung seiner Frau in die City fahren, da er mit weiteren tätlichen Übergriffen insbesondere des rabiaten Herrn KADE-Becker rechnen müsse, obwohl dieser als ehemaliger Prinz sein Vetter sei.

Auch der BDK habe seine aus reinem Idealismus freiwillige Aufopferung als Festredner bei der Jubelsitzung der undankbaren und humorlosen Gesellschaft bislang noch nicht gebührend gewürdigt. So sei ihm auch der Verdacht gekommen, unschuldiges Opfer einer böswilligen Intrige und Ziel eines schamlosen Komplottes nach dem Vorbild des Mafia zu sein, die sich nicht einmal scheue, seine eigene Tochter in übelster Weise zu instrumentalisieren.

Außerdem vermute er gar einen Anschlag auf Leib und Leben, wozu er als Beweismittel eine sogenannte Kranzschleife mit der Aufschrift „Ruhe sanft- deine GROSSE Gladbacher“ präsentierte, die ihm bei den brutalen Misshandlungen umgehangen worden sei.

Auf die Bitte des Vorsitzenden, ihm das Manuskript der nicht gehaltenen Rede aus der mitgeführten riesigen Aktentasche zur Einsicht zu übergeben, antwortete der Kläger sichtlich überrascht nach kräftigem Achselzucken, das könne er nicht. Das Manuskript befinde sich inzwischen längst an einem sicheren Ort und zwar in einem Safe der landesweit bekannten „Dürscheider Mellsäck“  bei der dortigen Raiffeisenbank.


Beschluss:

Nach kurzer Beratung mit dem Ehrenrat verkündete der Vorsitzende folgenden Beschluss:

Die äußerst ramponierte textile Banderole wird als Beweisstück nicht anerkannt, da sie keine Beweiskraft hat und offensichtlich bei früheren geschäftlichen Aktivitäten des Klägers bereits mehrmals im Einsatz gewesen sein muss.

Der Antrag des Klägers, das „Du“ zu unterlassen, wird angenommen.

Die übrigen Anträge werden abgelehnt. Begründung: der Name „Große“ ist rechtlich geschützt.

 

Die Gegenrede der Beschuldigten

Sodann rief der Vorsitzende die Herren Hübsch und KADE-Becker auf, sich zu verteidigen. Er ermahnte sie, die reine Wahrheit zu sagen, nichts zu verschweigen und auch nichts hinzuzufügen. Herr Peter Hübsch erklärte zunächst, dass er niemals Herrn Roth unterstellt habe, mit seinem theatralischen Auftritt nur einen spektakulären Rückzug aus dem aktiven Karneval inszeniert zu haben und entschuldigte sich für eventuelle Missverständnisse und die notwendige Gewaltanwendung bei der Entfernung von der Bühne.

Herr KADE-Becker lehnte für seine Person hingegen in kompromissloser Weise eine Entschuldigung kategorisch ab und brandmarkte das Verhalten des Herrn Fritz Roth bei der festlichen Prinzenproklamation als unerhörtes, den guten Ruf der Gesellschaft schädigendes und geradezu skandalöses Verhalten, für das es kein Pardon geben könne. Vielmehr müsse dieser auf die härteste Weise bestraft werden, damit eventuelle Nachahmertäter ein für alle Mal abgeschreckt würden.

 

Die Zeugenaussagen

Nach rechtlicher Belehrung der Zeugen bezeichnete zunächst Inge Roth, hoch wohl geborene Ehefrau des Klägers das Verhalten ihres Mannes als völlig konsequent. Im Übrigen machte sie ihrerseits von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Schließlich gab sie  zu bedenken, dass die Schläge der Herren Hübsch und KADE-Becker nicht ohne Folgen geblieben seien. Ob diese zu ernsten Sorgen Anlass geben würden, werde zurzeit in zwei hochrenommierten Spezialinstituten in Immekeppel und Schmitzhöhe nach allerneuesten wissenschaftlichen Methoden geprüft.

Danach schilderten nach Aufruf die von der Zuhörerbank in den Zeugenstand gerufenen Damen Margot Peck und Elisabeth Cramer sowie Herr Gisbert Schweitzer ihre Beobachtungen des Vorfalles, ohne allerdings für eine Urteilsfindung ausreichende Hinweise geben zu können. Lediglich der Zeuge Cornelius M. Dederichs, als Goldener Jubiläumsprinz im Elferat der Proklamationssitzung an strategisch günstiger Stelle postiert, lieferte insofern ein richtungweisendes Detail, indem er darauf hinwies, dass der Kläger bereits vor der Sonderbehandlung, die er allerdings selbst nicht habe beobachten können, erhebliche Ausfallerscheinungen gezeigt habe, so dass die Ruhigstellung durch die Herren Becker und Hübsch nicht ursächlich für den Endzustand des Herrn Roth beim Abtransport von der Bühne habe sein können.

Auf eine Frage des Vorsitzenden an das im Saale anwesende Mitglied im Vorstand der „Großen“, den achtbaren Herrn Willy Martin Schmitt, wie er denn nun den Fall gesehen habe, antwortete dieser in seiner eigenen unkonventionellen Art und mit einer für das spätere Urteil entscheidenden Wortwahl: „Ich kann mich den Ausreden meiner Vorredner nur anschließen“. Von der Zuhörerbank meldete sich indessen mehrfach Herr Josef Cramer, selbst ehemaliger Prinz Karneval ungestüm zu Wort, das ihm der Vorsitzende nach entsprechender Belehrung schließlich auch erteilte. Allerdings konnte dieser späte Zeuge auch kein weiteres Licht in die Sache bringen. Er spekulierte vielmehr, indem er die Frage stellte, ob das ganze Spektakel nicht vielleicht eine raffiniert eingefädelte Sache von V-Männern des Bensberger Karnevals, sogenannter „Winkbüggele“ gewesen sei. Bei derartiger vager Annahme lehnte das Gericht jedoch umgehend eine von ihm angeregte sofortige Vorführung des allseits bekannten Herrn Willy Fritzen als ausgewiesener Kenner der Szene in der altehrwürdigen Schlossstadt Bensberg zwecks einer Vernehmung zu dieser seltsamen Vermutung ab.

 

Das Urteil

Kläger, Beschuldigte, Zeugen und zugelassene Zuhörer wurden danach auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Zu schwer war es offenbar für den Ehrenrat, aus den vorgebrachten Einlassungen den Weg zu einem gerechten Urteil zu finden. Der Großmut des Vorsitzenden war es zu verdanken, dass die Wartezeit bereits mit einer runde Kölsch vom Fass aufgelockert wurde. Schließlich läutete der Vorsitzende die Urteilsverkündung ein, die alle Anwesenden stehend über sich ergehen lassen mussten. Mit feierlicher Stimme verkündete der Richter, inzwischen mächtig unter der drückenden Last der schweren Verantwortung und seiner gepuderten Perücke transpirierend:

„Im Namen des närrischen Volkes ergeht folgendes Urteil“:

  1. Die Große Bergisch Gladbacher Karnevalsgesellschaft von 1927 e.V. wird wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
    Begründung: Sie hat mit dem Vorfall nichts zu tun und ist selbst eher Opfer der ganzen Komödie
  2. Die Beschuldigten Herr KADE-Becker und Herr Peter Hübsch, ebenfalls ein Vetter des Klägers,  haben jedoch offensichtlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel nicht in ausreichender Weise gewahrt.
    Da sie jedoch keine Schusswaffen als „Beruhigungsmittel“ eingesetzt haben, werden auch sie im Übrigen freigesprochen und lediglich zu einer „Bußrunde“ Kölsch verdonnert, wobei
  3. Herr Peter Hübsch, weil er sich in aller Form entschuldigt hat, ein Drittel und Herr KADE-Becker zwei Drittel der entstehenden Kosten zu tragen hat.
  4. Der Kläger hat das Recht, seine Rede der „Großen“ zur Veröffentlichung im nächsten Sessionsheft zur Verfügung zu stellen, womit ihm in jedem Falle genügend Wiedergutmachung zuteil wird.
    Begründung: Das Nichtzustandekommen seines mündlichen Vortrages hat sich der Kläger selbst zuzuschreiben. Hätte er sich unverzüglich zu seiner Rede entschlossen, wäre allerdings nicht auszuschließen gewesen, dass ihn alsdann das Publikum „gelitscht“ hätte. So aber könne er im Grunde sogar dankbar sein, dass er vor dieser bei der „Großen“ höchst seltenen Ehre bewahrt worden ist. Schließlich hat sich einmal mehr erwiesen, dass selbst ernannte Alleinunterhalter bei dieser Gesellschaft keine Chance haben.
  5. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Sie sind jedoch mit einer weiteren Runde Kölsch vom Fass abgegolten

Der Vorsitzende gab dem Kläger, Herrn Fritz Roth sodann Gelegenheit zu einer kurzen Schlussrede:

Darin bekräftigte Herr Fritz Roth mit bewegenden Worten, nur die edelsten Absichten seien die Motive seines uneigennützigen Handelns gewesen. Die Entschuldigung seines lieben Vetters, des Herrn Peter Hübsch nehme er leichten Herzens an. Allerdings werde er noch einmal Rücksprache mit dem Regionalverband im Bund Deutscher Karneval nehmen müssen, ehe er die Sache endgültig zu den Akten legen könne.

Eine Runde Kölsch werde er unverzüglich beim Wirt des Brauhauses „Am Bock“ bestellen, wobei es ihm wirklich in der Seele schwer falle, dass er dabei leider den unbelehrbaren Vetter und sehr rüpelhaften Herrn KADE-Becker nicht aussparen könne. Aber er lasse es sich auf keinem Falle nachsagen, die Auflagen des Hohen Gerichtes nicht im vollem Umfang erfüllt zu haben. Wer wisse schon, ob er nicht schon bald wieder den Ehrenrat bemühen müsse.

Der Vorsitzende, Herr Ehrenpräsident Franz Heinrich Krey schloss sodann um 23.33 Uhr mit einem längst fälligen „Gläbbich Alaaf“ die denkwürdige Verhandlung des Ehrenrates der

GROSSEN BERGISCH GLADBACHER KARNEVALSGESELLSCHAFT VON 1927 E.V.

ausgefertigt zu Bergisch Gladbach am 1. April des Jahres des Heils 2002

DER PROTOKOLLANT
Kolvenbach (auch als Wolfgang Schwarz bekannt)

(Schlussbemerkung des Protokollanten: Ein Kompliment für „Richter“  Krey, der mit Übersicht, fundiertem Sachwissen und Humor souverän sein Amt ausübte.)