Der Ehrenrat der Großen Gladbacher

Die Aufgabe des Ehrenrates der GROSSEN GLADBACHER KG

In der Satzung der KG ist festgehalten, dass jedes Vereinsmitglied den Ehrenrat anrufen kann, wenn es innerhalb des Vereins zu Streitigkeiten gekommen ist, die seine Person betreffen.

Naturgemäß ist hierbei alles auf satzungsgemäßen Zweck und Aufgabe der Gesellschaft abgestimmt, die da sind:

a) Erhaltung und Pflege des bergischen Brauchtums, bergischer
Mundart, der Geselligkeit und der Begegnung der Bürgerschaft.

b) Durchführung karnevalistischer und geselliger Veranstaltungen, insbesondere Ausrichtung von Sitzungen und Bällen, Teilnahme am Festumzug mit eigenen Wagen (mit Unterhalt der Wagen und Beschaffung von Wurfmaterial) Beschaffung und Verleihung von Karnevalsorden sowie Ausrichten geselliger Zusammenkünfte.

c) Förderung des Bergisch Gladbacher Karnevals.

Der Ehrenrat soll aus verdienten, langjährige aktiven Vereinsmitgliedern bestehen. So können nur solche Personen für drei Jahre (von der Jahreshauptversammlung) gewählt werden, die mindestens 10 Jahre Mitglied oder Senator des Vereins sind, das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören.

Derzeit besteht der Ehrenrat aus:

Ehrenpräsident:
Wolfgang Bosbach

Ehrensenatspräsident:
Werner Gödderz

Ehrenvorsitzender:
Axel Müller
Peter Müller

Ehrenräte:
Martin Gerstlauer, Bernd Haas, Heinrich Heider, Rudolf Irlenbusch, Willy‑Martin Schmitt 

Es ist erfreulich und sagt viel über das Innenverhältnis der Mitglieder und Senatoren aus, dass bis heute noch niemand den Ehrenrat angerufen hat.

Naja, wenn da nicht die eine Ausnahme wäre, die am 29. Januar des Jahres 2002 dazu geführt hat, dass der Ehrenrat doch zum ersten und einzigen Mal zu einer Verhandlung geladen wurde. Jemand fühlte sich von der Gesellschaft, vor allem aber vom Vorsitzenden, beleidigt und war der Ansicht, dass ihm vom Ehrenrat Genugtuung wiederfahren werden müsse.

Und das alles hat sich wie folgt zugetragen »